Motorradfahren bald nur noch mit Fitnesspass? EU plant neue Verordnung für Saisonfahrer

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Es ist offiziell: Die Europäische Union plant laut einem internen Entwurf eine neue Richtlinie zur Regulierung von Saisonmotorradfahrern. Der Aufreger? Motorräder mit einer Laufleistung unter 3.000 Kilometern pro Jahr sollen künftig als „nicht notwendige Spaßfahrzeuge“ eingestuft werden – mit weitreichenden Folgen.

Was das heißt? Ganz einfach: Wer im Frühling starten will, muss erstmal laufen.

500 Kilometer Joggen, bevor du starten darfst

Laut dem Entwurf, der am 1. April 2025 in Kraft treten könnte, müssen Halter von Motorrädern unterhalb der 3.000-Kilometer-Grenze zunächst einen sogenannten EU-Fitnesspass erwerben. Dieser Nachweis bestätigt, dass der Fahrer mindestens 500 Kilometer im laufenden Jahr zu Fuß zurückgelegt hat – dokumentiert über eine zertifizierte App.

Die App erkennt Bewegungsmuster, analysiert Herzfrequenz und schickt bei jedem unregelmäßigen Schritt eine Push-Nachricht mit dem Hinweis „Du weichst vom EU-konformen Bewegungsprofil ab“.

Wer nicht läuft, darf nicht fahren

Die Idee hinter der Maßnahme: Laut EU soll die neue Regelung „die körperliche Ausgeglichenheit von Motorradfahrern fördern“ und gleichzeitig „den hohen CO₂-Ausstoß bei Kurzstrecken-Hobbyfahrern reduzieren“.

Zitat aus dem Entwurf:
„Motorradfahren ist nicht per se zu verbieten, aber nur jenen Personen zu gestatten, die sich aktiv am ökologischen Ausgleich beteiligen.“

Wer den Pass nicht nachweisen kann, muss mit Konsequenzen rechnen:

  • Saisonkennzeichen verlieren ihre Gültigkeit
  • TÜV-Eintrag wird verweigert
  • Strafzahlungen

Ausnahmen nur mit Attest – oder emotionalem Wintertrauma

In Härtefällen sind Ausnahmen möglich. Wer etwa gesundheitlich nicht in der Lage ist zu laufen, kann einen ärztlichen Nachweis erbringen. Interessant: Auch „emotionaler Schaden durch Winterabstinenz“ wird als Ausnahmegrund genannt – sofern durch einen TÜV-zertifizierten Motorradpsychologen bestätigt.

Ein Sprecher des EU-Rats für Zweiradnutzung sagte:
„Gerade die Gruppe der Garagenstarter, die im März 15 Mal den Motor warmlaufen lassen, ohne zu fahren, ist überproportional gefährdet. Hier brauchen wir klare Regeln.“

Erste Hersteller reagieren bereits

Ein bekannter App-Hersteller arbeitet laut Gerüchten schon an einem smarten Motorradhelm mit Schrittzähler.

In Frankreich wurde bereits ein Pilotprojekt gestartet: Hier mussten Teilnehmer eines Trackdays im April erst einen Halbmarathon absolvieren – mit Kombi und Helm. Die Abbruchquote lag bei 98,5 %.

Unser Tipp: Fitnesstracker aufs Moped kleben

Wer sich nicht gerne bewegt, dem bleibt wohl nur der Trick, den Schrittzähler am Motorradlenker zu befestigen. Eine App, die Gasgeben als Jogging interpretiert, ist bereits in Arbeit. Gerüchteweise heißt sie „Schwitzzuki“.

Fazit

Ob diese Regelung tatsächlich kommt, ist natürlich fraglich – aber wenn du diesen Beitrag am 1. April liest, solltest du dir eins merken:

Keine Sorge. Du musst nicht joggen. Nur fahren.

Aber vielleicht tut dir ein bisschen Bewegung nach dem Winterschlaf trotzdem ganz gut – zumindest bis zur nächsten Tankstelle.

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